Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Die Stimm-, Sprech-, Sprach und Schlucktherapie ist ein vom Arzt verordnetes Heilmittel.
Die Verordnung kann je nach Störungsbild vom Kinderarzt, Hausarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologen oder einem anderen Facharzt ausgestellt werden. Der Arzt stellt die Behandlungsbedürftigkeit fest. Auf dem Formular R14 (bei Privatpatienten auch ein anderer Vordruck) vermerkt er alle notwendigen Daten.

Dies sind:


Ein Hausbesuch ist möglich, wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, mich in der Praxis zu besuchen. Die Berechtigung, die Therapie als Hausbesuch durchzuführen, kann nur der Arzt nach den Vorgaben der Krankenkasse bzw. der Heilmittelrichtlinien erteilen.
Ein Rezept muss innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, da es sonst seine Gültigkeit verliert (Es sei denn, der Arzt hat durch Eintrag auf der Verordnung diesen Zeitraum verlängert, oder Sie sind privat versichert.)
Nach dem vollendeten 18. Lebensjahr, muss jeder gesetzlich versicherte Patient 10% der Therapiekosten plus einer Rezeptgebühr von 10 € bei jeder neuen Verordnung selber tragen.
Eine Befreiung von dieser Zuzahlung müssen Sie mit der Krankenkasse abklären.